Ein grundsätzliches Alkoholverbot am Arbeitsplatz gibt es im deutschen Recht nicht: Wer seine Arbeit danach sicher ausführen kann und den Betrieb oder sich selbst nicht gefährdet, darf sich durchaus ein Bier zum Mittagessen genehmigen. Doch was tun, wenn der Verdacht besteht, dass jemand durch Alkohol- oder Drogenkonsum sich selbst, andere Mitarbeiter oder gar Kunden gefährdet? ..... mehr unter www.jura-weblog.de