Freitag, 2. September 2016

Arbeitsrecht: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen sollten!

Betriebsrat spricht bei Betriebsänderungen mit
 

Arbeitnehmer empfinden eine Betriebsänderung in ihrem Unternehmen in der Regel als empfindlichen Einschnitt in ihrem beruflichen Alltag. Oft sind es die fehlenden Informationen, die Unsicherheit bei der Belegschaft hervorrufen. Richtet ein Arbeitgeber eine Firma gezielt neu aus oder schränkt er die unternehmerische Tätigkeit stark ein, muss er jedoch die Interessen seiner Mitarbeiter angemessen berücksichtigen.

Betriebsrat redet mit

So muss bei Änderungen der unternehmerischen Tätigkeit einer Firma der Betriebsrat mitreden dürfen. Darauf weist das Arbeitsrechtsportal hin. In Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern kommen die Arbeitgeber um Absprachen mit den Arbeitnehmervertretern nicht herum. Mitglieder des Betriebsrats müssen dann in wichtige Beratungen einbezogen werden und können sogar Forderungen stellen. Beratungen im Beisein von Betriebsräten sollten ergebnisoffen geführt werden. Gespräche zum Schein oder pro forma verstoßen gegen das geltende Arbeitsrecht.

Sozialplan kann Ziel sein

Mit einem funktionierenden Betriebsrat sind Beschäftigte immer im Vorteil, wenn ihr Unternehmen von Betriebsänderungen betroffen ist. Sie stehen viel besser da als Mitarbeiter von Firmen, in denen es eine solche Arbeitnehmervertretung nicht gibt. Geplante Änderungen in der unternehmerischen Ausrichtung eines Unternehmens kann zwar selbst der beste Betriebsrat nicht verhindern. Er kann aber im Verlauf von Gesprächen für die Interessen der Mitarbeiter einstehen und das für die Umstände beste für sie herausholen. Arbeitgeber müssen die Sorgen von Mitarbeitern ernst nehmen, denen die Entlassung droht. Ein Sozialplan, den Arbeitgeber und Vertreter von Arbeitnehmern gemeinsam erarbeiten, kann eine gute Hilfe sein. Er regelt nicht nur Abfindungen und deren Höhe. Auch Maßnahmen zur Umschulung können in einem solchen Plan festgehalten werden.


.... weitere Infos gibt es im Arbeitsrechtsportal.


Wir akzeptieren: