Bei welchem Promille-Wert mit welchen Strafen zu rechnen ist!
Für Probeführerscheinbesitzer gilt übrigens die 0,1 ‰ Grenze. Sie müssen je nach gemessenem Blutalkoholwert zusätzlich zur verordneten Maßnahme jedenfalls mit einer Nachschulung und einer Probezeitverlängerung rechnen.